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Covid-19 Beratung

Die Corona-Situation stellt eine Herausforderung für Unternehmen auf ganz unterschiedlichen Ebenen dar. Oft stellt sich die Frage einer Kostensenkung z.B. durch Rücktritt von Verträgen mit Lieferanten oder von Dauerschuldverhältnissen wie Mietverträgen. Ein weiterer Themenkomplex von Bedeutung ist der Ort des Arbeitsplatzes von Mitarbeitern, aber auch der Ort und die Abhaltung von Gesellschafter-, Haupt- und Beiratsversammlungen. Schließlich kann es sein, dass durch die Corona-Krise eine existenzgefährdende Situation des Unternehmens herbeigeführt wurde. Dann stellt sich die Frage, ob und ggf. wann Insolvenz angemeldet werden muss.

Zu diesen und anderen Aspekten hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen von Corona u.a. im Zivil- und Insolvenzrecht (BT-Drs. 19/18110) angenommen. Gerne - natürlich auch per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz - beantworten wir Ihre Fragen und setzen die für Sie hilfreichen Maßnahmen um.

Viel beachtet war in der Presse die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Für Unternehmen ebenfalls besonders wichtig sind die Änderungen zur Hauptversammlung und die Regelung zu GmbH-Beschlüssen, wonach abweichend von § 48 Abs. 2 GmbHG Beschlüsse der Gesellschafter in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden kann. Gerne bieten wir unsere Unterstützung, insbesondere bei ordentlichen Haupt- und Gesellschafterversammlungen an.